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Fall Überland - VfGH klärt Sachverhalt |
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Geschrieben von Walter Slama
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Sonntag, 21. November 2010 |
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Der Fall Überlandpreis am Taxameter - Alle Fakten - Alle Originaldokumente! Von 2002 bis Anfang 2009 konnten wir Linzer und Welser Taxiunternehmer unsere Überlandfahrten mit dem Taxameter abrechnen. Von unseren Kunden wurde das sehr positiv aufgenommen. Im Jänner 2009 verbot uns das Land OÖ diese Abrechnungspraxis. Wir legten Beschwerde beim obersten Gerichtshof ein. Unsere Beschwerde: Lesen sie hier - Dokument öffnen! - unsere Argumentation. Warum wir dieTaxameterpflicht für ALLE Taxis in Österreich fordern und ALLE Fahrten mit dem Taxameter abrechnen können möchten. Die Stellungnahmen der belangten Behörden: Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie > BmVIT: Machen Sie sich ein Bild über die Kompetenz dieses Ministeriums zu diesem Thema. Unglaublich! Dokument öffnen! Das Land OÖ: Unter fachlicher Beratung unsere Fachgruppenführung, erstellte das Land OÖ ein Bild unserer Tätigkeit. Neue Ansichten zum Thema Krankenbeförderung oder Verrechnungsfahrten! Lesen und Staunen Sie! Dokument öffnen!
Unsere Replik: Wir präzisieren unsere Beschwerde Dokument öffnen! DAS ERKENNTNIS DES VERFASSUNGSGERICHTSHOFES: No Comment! Dokument öffnen! Des weiteren verfügen wir über interessante Stellungnahmen von Wettbewerbsbehörde, Finanzministerium, Bundeseichamt, usw. . Zu einem späteren Zeitpunkt werden wir diese Dokumente publizieren. |
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 26. März 2011 )
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